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AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen
gültig ab 01.01.2024

BAUTECHNIK GREEN GmbHFN: 378159t, LG Innsbruck
Salzstraße 1, 6170 Zirl

Telefon: +43 (0)523 854 141
E-Mail: info@bautechnikgreen.at
UID-Nr: ATU67160804
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich

im Folgenden „ANBIETER“ genannt

1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der BAUTECHNIK GREEN GmbH, auch wenn nicht ausdrücklich auf diesen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten auch als bevollmächtigt des Kunden und sind auch berechtigt unsere AGB für den Kunden anzunehmen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3 Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.5 Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

2. Preise, Kosten 2.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Emballagen-, (besondere) Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
2.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von Kunden zu bezahlen. 2.3 Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.

3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot 3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz bei vierteljährlicher Kapitalisierung, zu begehren.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, dies beinhaltet auch die Kosten einer außergerichtlichen Betreibung durch einen Rechtsanwalt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen oder zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von mind. EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB.
3.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.  

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug 4.1 Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z. B. Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur nach den gesetzlichen Möglichkeiten unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.2 Eine ausdrückliche vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Streik, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Aussperrungen, Pandemie oder Epidemie, behördlicher Ver- bzw. Anordnung von Lockdowns, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung oder Verkehrsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
4.3 Das Recht des Rücktrittes vom Vertrag wegen Verzug steht dem Kunden in Fällen höherer Gewalt oder bei Verzug bei leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind, nicht zu. Auf Forderung eines Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Besteller nur berechtigt bei ausdrücklicher Vereinbarung eines fixen Liefertermins und wenn den Verzug die Bautechnik Green Gmbh, Zirl, aufgrund vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen fahrlässigen Verhaltens auch zu vertreten hat.
4.4 Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.5 Wenn eine Lieferung in Folge von unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen in Folge von Umständen ein, die nicht vom Willen der Firma Bautechnik Green GmbH, Zirl, abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und/oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
4.7 Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
4.8 Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Aufwandes und Schaden wie z. B. die Kosten für den Aufwand der Verwertung und Manipulation der Ware bleibt hiervon unberührt und sind unabhängig vom Verschulden des Kunden zu ersetzen.
4.9 Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein Anspruch auf Nachlieferung von Mengen, die wir wegen rückständiger Zahlungen des Käufers nicht ausgeliefert haben, besteht nicht. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt.
4.10 Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt des Lieferscheins, schriftlich zu erheben. Hat der Besteller keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Reklamation gilt die Ware als geliefert bzw. vollständig geliefert, insbesondere dann, wen sich die Lieferung bzw. der Lieferumfang nicht mehr feststellen lässt.

5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
5.1 Die Auslieferung der Ware erfolgt, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk in Salzstraße 1, 6170 Zirl. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.
5.2 Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft.
5.3 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche geltend zu machen.
5.4 Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen. 5.5 Der Anbieter ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen oder zu verrechnen. 5.6 Sämtliche an Sie gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA Lizenznummer 19533 entpflichtet.

6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung 6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
6.3 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens jedoch 30 % des Fakturenwertes.
6.4 Die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

7.0 Daten und Unterlagen, Urheberrecht 7.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind keine ausdrücklich zugesagten Eigenschaften, sofern diese nicht ausdrücklich von uns als solche schriftlich bezeichnet werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass zu Informationszwecken zur Verfügung gestellte Leistungsdaten laufend Änderungen unterliegen. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angezeigt erscheint, behält sich Bautechnik Green GmbH entsprechende Änderungen vor. Gleiches gilt für entsprechende Angaben in Prospekten, Preislisten und Werbeschriften, etc.
7.2 Sämtliche technische Unterlagen bleiben, sofern nicht explizit anders vereinbart, geistiges Eigentum von Bautechnik Green GmbH und dürfen nur für vereinbarte Zwecke benutzt werden.

8. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten 8.1 Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
8.2 Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen sechs Monate, bei unbeweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Für bewegliche Waren, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zu unbeweglichen Sachen werden, gilt ebenfalls die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten.
8.3 Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
8.4 Bestimmungen aus relevanten Normen über Verlegung, Wartung und Handhabung der Produkte sind bei sonstigem Haftungsausschluss einzuhalten.
8.5 Die anwendungstechnischen Empfehlungen vom Bautechnik Green Gmbh oder seiner Mitarbeiter in Wort und Schrift erfolgen nach bestem Wissen, sie sind jedoch unverbindlich wird diesbezüglich keine Haftung übernommen und begründen sohin keinen Rechtsanspruch des Bestellers, insbesondere entbindet sie den Besteller nicht, Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
8.6 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
8.7 Eine Haftung für Mängel insbesondere aufgrund mangelhafter Lagerung, Wartung oder Nutzung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung der Ware, insbesondere bei Nichteinhaltung unserer Anordnungen, Montageanleitungen und dergleichen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
8.8 Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.9 Waren dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden, dies gilt insbesondere für Sonderartikel und beschädigte Ware; ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist der Umtausch/Rückgabe derartiger Waren ausdrücklich ausgeschlossen.
8.10 Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde in jedem Fall auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.
8.11 Da Erfüllungsort Sitz unseres Unternehmens ist, sind wir auch berechtig, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.
8.12 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung gedeckt.
8.13 Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit seiner Abwicklung, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren auf jeden Fall binnen zwei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung der Ware ab Werk.

9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand 9.1 Erfüllungsort ist unsere Geschäftsanschrift.
9.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.
9.3 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche das sachlich Zuständigkeit Gericht am Sitz der Fa. Bautechnik Green GmbH, Zirl vereinbart.

10. Datenschutz 10.1 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
10.2 Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz